AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Veranstaltungen von „Schwarzwald Lamas“.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Auftraggeber (Privatpersonen, instutionelle Einrichtungen, juristische Personen) und Auftragnehmer (Schwarzwald Lamas, Frank Tröndle, Albtalstr. 17, 79809 Weilheim-Remetschwiel)

1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2) Teilnahmevertrag und weitere Bestandteile des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, indem vom Teilnehmerin/dem Teilnehmer eine verbindliche Email, oder WhatsApp Nachricht vorliegt und diese von Schwarzwald Lamas schriftlich/fernschriftlich per Email/WhatsApp bestätigt wird. 
Die von Schwarzwald Lamas angebotenen Leistungen und deren Kosten sind auf der Homepage ersichtlich. 
Für den Fall, dass Sie mehr Personen zur Wanderung mitbringen, als von Ihnen gebucht wurden, kommen diese zusätzlichen Personen, mit dem je nach Tour gültigen Preis pro Person, auch zur Berechnung. Der Tourpreis ist auch dann fällig, wenn Sie als Tourteilnehmer eine Tour frühzeitig abbrechen ( unabhängig vom Grund des Abbruchs) oder die Tour nicht antreten oder erheblich verspätet (mehr als eine halbe Stunde) am Veranstaltungsort ankommen. Dies gilt in gleichem Umfang auch für Gruppenbuchungen bei Individualtouren. 

3) Mindestteilnehmerzahl, Absage und Ausfall (durch den Veranstalter) von Veranstaltungen
Wir als Veranstalter behalten uns alle Rechte vor eine geplante Tour zu verschieben, abzusagen oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen in der Streckenführung zu ändern , sowie Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn diese Personen den Anweisungen der Veranstalter entgegenhandeln. Bereits entrichtete Entgelte für noch nicht in Anspruch genommene Angebote werden in diesem Fall (abgesagte Veranstaltung durch Veranstalter) vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Wenn Teilnehmer ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Tourteilnehmer oder die Sicherheit unserer Tiere gefährden, sind wir berechtigt diese Personen ohne Kostenerstattung von der Veranstaltung auszuschließen. 
Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenbuchungen nicht erreicht ist der Kunde verpflichtet, die Differenzsumme zu tragen. 

4) Wetter
Im Fall von absehbaren Wetterveränderungen, wie Gewitter, Starkregen, Sturm- und Unwetterwarnungen, Glatteis etc. oder bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, sind wir berechtigt eine Tour auch kurzfristig abzusagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Rücktritts des Auftragnehmers besteht nicht. 
Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß er dem Wetter angepaßte Kleidung und Schuhwerk trägt.  

Wir haften nicht für Verletzungen, die durch ungeeignete Kleidung entstehen. 

5) Stornierung:
Für den Fall, dass Lamawanderungen mit Gutscheinen gebucht werden und storniert werden gelten die oben genannten Stornobedingungen in gleichem Umfang. Der Gutschein verliert dann entsprechend der oben genannten Stornokosten an Wert! 

6) Zahlung der Teilnahmegebühr
Die Höhe der Teilnahmegebühr und die Zahlungsmodalitäten werden im Teilnahmevertrag geregelt. Durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer zu verantwortende Versäumnis von Veranstaltungen befreit nicht von der Zahlungspflicht. 

7) Gutscheine
Zum Einlösen eines Gutscheins benötigen wir vorab (bei Anmeldung) die Nummer des Gutscheins, anderenfalls werden keine Gutscheine eingelöst. Eine Auszahlung von Rest- oder Gesamtbeträgen ist nicht möglich. Der Gutschein muss am Veranstaltungstag im Original vorgelegt werden. Ohne Original Gutschein muss die Tour ganz normal vor Ort in bar gezahlt werden. Wir kommen nicht für den Verlust des Gutscheins auf.
 
8Haftung
Lamatouren und alle weiteren angebotenen Veranstaltungen von Schwarzwald Lamas, können mit besonderen Risiken behaftet sein, die Teilnahme an diesen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind.
Unsere Veranstaltungen finden in der Natur statt. Es ist durchaus möglich, dass Gefahrensituationen auftreten können, die wir nicht voraussehen können. Dazu gehören vor allem schnell eintretende Wetterveränderungen, umgestürzte Bäume etc. 

Für körperliche Verletzungen, die aus solchen Situationen heraus entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden der nicht auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt. 

Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Unzulänglichkeiten von vermittelten Leistungen bzw. Fremdleistungen. 

Im Fall von körperlichen Verletzungen kann es je nach Gelände (z.B. Wald-, Feld- oder Wiesengebiete) zu Verzögerungen kommen bis externe Hilfe eintrifft. Es besteht keine Pflicht für einen Abholdienst.

Als Gast und Tourteilnehmer sind Sie ebenfalls selbst für Ihre körperliche Konstitution verantwortlich. Wir setzen voraus, dass Sie bei Antritt der von Ihnen gebuchten Veranstaltung über die körperliche Voraussetzung dafür verfügen. Für Lamatouren ist das Mindestalter von 6 Jahren Vorraussetzung . 

9)  Hunde, Katzen und sonstige Haustiere können an unseren Touren nicht teilnehmen. 

10) Es führen immer maximal 2 Personen ein Tier. Kinder dürfen frühestens ab 6 Jahren gemeinsam mit einem Erwachsenen ein Tier führen.

11)  Weitere Bedingungen 

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm im Zusammenhang stehen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. 

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. 

Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Die Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch ohne gesonderte Einwilligung, ist generell Voraussetzung zur Buchung von Veranstaltungen, die auf der Internetseite von Schwarzwald Lamas angeboten werden. 

12) Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Anbieter ist das Recht am Domizil des Anbieters anwendbar. Der Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen. 

Stand November 2023 
Remetschwiel, 01.11.2023

Schwarzwald Lamas
Frank Tröndle
Albtalstr. 17
79809 Weilheim-Remetschwiel